Wenn das Wohneigentum saniert werden soll, tritt vor allem der Aspekt der Finanzierung in den Vordergrund. Dabei scheint es, als seien staatliche Zuschüsse für Wohnungssanierungen und Altbausanierung eine attraktive Alternative.
Doch eignen sich diese staatlichen Zuschüsse und Fördergelder immer und sind diese staatlichen Förderungen für jeden die richtige Alternative? Für welche Maßnahmen Ihrer Wohnungssanierung können Sie mit staatlichen Fördergeldern überhaupt rechnen und wie müssen Sie diese beantragen?
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Privatpersonen. Zudem nennen wir wichtige Hinweise, die sie bei ihrer individuellen Wohnungssanierung beachten sollten.
Fördergelder für eine vollständige Wohnungssanierung?
Es gibt unterschiedliche Arten und Quellen von Fördergeldern zur Förderung Ihrer Wohnungssanierung in Berlin. Diese Fördergelder dürfen sowohl durch Privatpersonen als auch Unternehmen genutzt werden. Unternehmen können unter anderem bei der Existenzgründung, der Entwicklung, aber auch bei dem Einsatz energieeffizienter Maßnahmen gefördert werden. Dahingegen können Privatpersonen staatliche Förderungen für die Sanierung ihres Wohneigentums oder den Hausbau in Anspruch nehmen.
Achten Sie auf die verschiedenen Verwendungszwecke der Fördergelder. In diesem Zusammenhang sollte deutlich zwischen den Förderungen für Wohnungssanierungen und Förderungen für den Hausbau unterschieden werden. Bei einem vollständigen Neubau eines Hauses ergeben sich andere Optionen der finanziellen Förderung als bei reinen Wohnungssanierungen.
Wer fördert Ihre Wohnungssanierung?
Es gibt viele Quellen die Fördergelder für Wohnungssanierungen und Baumaßnahmen im Eigenheim zur Verfügung stellen. Hier ein paar Beispiele für Wohnungssanierungen in Berlin:
- Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW)
- Der Berliner Senat
- Die Berliner Investitionsbank (IBB)
Wichtig: Dies ist nur eine kleine Auswahl staatlicher Institutionen, die Fördergelder für Wohnungssanierungen zur Verfügung stellen. Auf der Suche nach Finanzierungshilfe kann es noch vielmehr Möglichkeiten geben.
Unterscheidungsmerkmale der Fördergelder
Die von den verschiedenen staatlichen Institutionen zur Verfügung gestellten Fördermassnahmen lassen sich in zwei grobe Kategorien aufteilen:
- Darlehen für Kauf oder Baumaßnahmen
- Nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse als zweckgebundene Förderungen
Beide Varianten lasse sich unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Wohnungssanierung anwenden. Darlehen erhalten sie von staatlichen Institutionen zumeist zu sehr günstigen Konditionen. Diese Darlehen müssen aber in der Regel zugezahlt werden. Zweckgebundene Förderprogramme zur Aufwertung ihres Wohnkomforts sind jedoch häufig als anteiliger Zuschuss in verschiedenen Höhen für Sie verfügbar und müssen bei zweckgebundener Verwendung nicht zurückgezahlt werden. Sie können mit den Zuschüssen ihr Budget also erhöhen oder ihre eigenen Kosten reduzieren.
Welche Fördermaßnahmen werden für Ihre Wohnungssanierung angeboten?
Die Förderangebote unterstützen zwei besondere Schwerpunkte: Das energetische Sanieren, aber auch Sanierungen, um vorhandene Barrieren zu entfernen und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Im Rahmen der energetischen Sanierungsmaßnahmen werden vor allem Förderungsprodukte angeboten, die die Energieeffizienz des Wohneigentums nachhaltig erhöhen. Dabei können unter anderem Zuschüsse für eine Baubegleitung mittels qualifizierter Experten genehmigt werden. Auch die Förderung spezifischer Sanierungsmaßnahmen ist möglich, beispielsweise wenn die Sanierungen der innovativen Energiegewinnung mittels erneuerbarer Energien dienen.
Die Fördergelder zur Steigerung des Wohnkomforts sind auf einen altersgerechten Umbau ausgerichtet und können auch für einen besseren Einbruchschutz genutzt werden. Dabei können Kredite und Zuschüsse so verwendet werden, dass Sie ihre anstehenden Modernisierungsmaßnahmen finanziell mit abdecken. Mittels dieser Sanierungen können Barrieren reduziert werden, sodass ausreichend freie Flächen geschaffen werden, die die praktikable Handhabung von Gehhilfen, Rollatoren und Rollstühlen gewährleisten.
Die Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes am Wohneigentum können ebenfalls mittels eines finanziellen Zuschusses erfolgen. Dabei werden unter anderem Nachrüstsysteme für Türen und Fenster subventioniert. Die entsprechenden Arbeiten müssen jedoch durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, wobei die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden müssen.
Auch die nachträgliche Einrichtung von Smart-Home-Systemen wird gefördert. Denn Smart- Home-Systeme integrieren nicht nur einen Einbruchschutz, sie vereinfachen auch das Energiesparen und steigern den Wohnkomfort.
Genau prüfen, ob sich die Förderung für Sie rechnet
Trotz der Vielzahl an lukrativen Förderungsmaßnahmen für Sanierungen sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ob sich die Förderung in ihrem individuellen Sanierungsvorhaben auszahlen. Denn obwohl es viele Sanierungsmöglichkeiten gibt, die den Auflagen der Subventionen entsprechen, können diese einen zusätzlichen Mehraufwand für Sie in der Vorbereitungs- und Planungsphase verursachen. Der resultierende Mehraufwand kann unter Umständen deutlich teurer sein als die Auszahlungen der Fördergelder, da die spezifischen Förderauflagen das Fördergeld überschreiten.
Folglich sollte in jedem individuellen Fall eine facettenreiche und umfangreiche Prüfung erfolgen, ob die möglichen Fördergelder zu einem rentablen Umbau führen und der gewünschte Effekt wirklich erreicht wird. Unser Team von Toll und Toll berät unsere Kunden gerne bei ihren individuellen Sanierungsvorhaben, wobei wir gezielt die Wünsche unserer Kunden umsetzen.